Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,263
BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73 (https://dejure.org/1976,263)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1976 - III ZR 98/73 (https://dejure.org/1976,263)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1976 - III ZR 98/73 (https://dejure.org/1976,263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsanspruch; Abfindungsanspruch in Unternehmensverfahren; Enteignung; Flurbereinigungsgericht; Geldentschädigung; Ordentliches Gericht; Unternehmensverfahren; Zuständigkeit

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Entschädigung für den Verlust von Grundstücken infolge einer Flurbereinigung - Unangemessene Wertminderung des Neugrundstücks infolge von Mängeln - Fehlende Eigenschaft als Bauland für Wohnbebauungen (Außenbereich) - Wertvergleich zwischen dem alten und dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 173
  • NJW 1976, 1088
  • MDR 1976, 740
  • DÖV 1976, 641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73

    Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Ein bei dem Wertvergleich sich etwa ergebender Minderwert der neu zugeteilten Fläche berechtigt zu einer Geldentschädigung wegen Enteignung (§ 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG) nach allgemeinen Grundsätzen nur, wenn und soweit er auf Umständen beruht, die unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsam sind (Senatsurteil in BGHZ 64, 382, 392 m.w.Nachw.).

    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile in BGHZ 61, 253, 255, 256; 62, 96, 99, 100; 64, 382, 390, 392 ff).

    Das gilt auch, wenn dieser Vorgang auf Maßnahmen von hoher Hand zurückgeht (Senatsurteile in BGHZ 62, 96, 99 und 64, 382, 394).

  • BGH, 04.10.1973 - III ZR 138/71

    Bemessung der Entschädigung bei Enteignung eines Teilgrundstücks für

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile in BGHZ 61, 253, 255, 256; 62, 96, 99, 100; 64, 382, 390, 392 ff).

    Ebensowenig wird die Rechtsstellung des Eigentümers dadurch beeinträchtigt, daß entlang der Grenze eines bislang ruhigen Wohngrundstücks eine öffentliche Straße angelegt wird (Senatsurteil in BGHZ 61, 253, 256), es sei denn, die davon ausgehenden Einwirkungen auf das Grundstück überschreiten das Maß dessen, was ein Nachbar ohne Ausgleich hinnehmen muß (Senatsurteile a.a.O. und in BGHZ 64, 220, 222 m.w.Nachw.; vgl. auch BVerwGE 32, 173, 178; 44, 244, 246/247).

  • BGH, 28.01.1974 - III ZR 11/72

    Keine Enteignungsentschädigung bei Wertminderung eines Grundstücks durch den Bau

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile in BGHZ 61, 253, 255, 256; 62, 96, 99, 100; 64, 382, 390, 392 ff).

    Das gilt auch, wenn dieser Vorgang auf Maßnahmen von hoher Hand zurückgeht (Senatsurteile in BGHZ 62, 96, 99 und 64, 382, 394).

  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60

    Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Soweit den Beteiligten eine Landabgabe zugunsten des Unternehmens abgefordert wird, stellt das einen Enteignungstatbestand dar (§ 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG; BVerwGE 3, 156, 157; 12, 1, 2).

    Die fehlerhafte Handhabung dieses Grundsatzes im Einzelfall ist als Tat- und Rechtsfrage in vollem Umfang der Prüfung durch die Flurbereinigungsgerichte unterworfen (vgl. BVerwGE 12, 1, 8).

  • BVerwG, 20.02.1956 - I B 97.55

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) -

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Soweit den Beteiligten eine Landabgabe zugunsten des Unternehmens abgefordert wird, stellt das einen Enteignungstatbestand dar (§ 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG; BVerwGE 3, 156, 157; 12, 1, 2).

    Nur die für das Unternehmen vorgenommenen Landabzüge sind Gegenstand der Enteignung (BVerwGE 3, 156, 157).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Ebensowenig wird die Rechtsstellung des Eigentümers dadurch beeinträchtigt, daß entlang der Grenze eines bislang ruhigen Wohngrundstücks eine öffentliche Straße angelegt wird (Senatsurteil in BGHZ 61, 253, 256), es sei denn, die davon ausgehenden Einwirkungen auf das Grundstück überschreiten das Maß dessen, was ein Nachbar ohne Ausgleich hinnehmen muß (Senatsurteile a.a.O. und in BGHZ 64, 220, 222 m.w.Nachw.; vgl. auch BVerwGE 32, 173, 178; 44, 244, 246/247).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Ebensowenig wird die Rechtsstellung des Eigentümers dadurch beeinträchtigt, daß entlang der Grenze eines bislang ruhigen Wohngrundstücks eine öffentliche Straße angelegt wird (Senatsurteil in BGHZ 61, 253, 256), es sei denn, die davon ausgehenden Einwirkungen auf das Grundstück überschreiten das Maß dessen, was ein Nachbar ohne Ausgleich hinnehmen muß (Senatsurteile a.a.O. und in BGHZ 64, 220, 222 m.w.Nachw.; vgl. auch BVerwGE 32, 173, 178; 44, 244, 246/247).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Das nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts (S. 13, 14 des Berufungsurteils) im Außenbereich (§ 35 BBauG) liegende Grundstück des Klägers ist für Zwecke einer Wohnbebauung nicht nutzbar (§ 35 Abs. 1 und 2 BBauG); ein eigentumsmäßig verfestigter Anspruch auf Bebauung (vgl. dazu BVerwGE 26, 111, 117 ff; 42, 8, 13; Senatsurteil in NJW 1974, 638) besteht nach der hier gegebenen Sachlage nicht.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Das nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts (S. 13, 14 des Berufungsurteils) im Außenbereich (§ 35 BBauG) liegende Grundstück des Klägers ist für Zwecke einer Wohnbebauung nicht nutzbar (§ 35 Abs. 1 und 2 BBauG); ein eigentumsmäßig verfestigter Anspruch auf Bebauung (vgl. dazu BVerwGE 26, 111, 117 ff; 42, 8, 13; Senatsurteil in NJW 1974, 638) besteht nach der hier gegebenen Sachlage nicht.
  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73

    Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
    Einen Wertausgleich für weggefallene "Chancen" dieser Art erhält der Eigentümer nur, wenn sein Grundstück dem enteignenden Zugriff unmittelbar ausgesetzt und dadurch der privaten Nutzung entzogen wird (Senatsurteil in BGHZ 63, 240, 246/247).
  • BGH, 20.03.1975 - III ZR 215/71

    Maß des zumutbaren Straßenlärms; Rechtsnatur einer Entschädigung nach BImSchG

  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
  • BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66

    Eigentumsgarantie und Nachbarrecht

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

  • BVerwG, 27.06.1974 - III C 65.72

    Gewährung von Entschädigung wegen Reparationsschäden für den Verlust eines Lkws -

  • BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72

    Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die

  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

  • BVerwG, 14.12.1971 - IV C 42.67
  • BGH, 12.10.1959 - III ZR 48/58

    Umlegung und Enteignung

  • BGH, 20.12.1973 - III ZR 85/70

    Entschädigungsanspruch wegen Unbebaubarkeit eines Grundstücks durch nach dem

  • BGH, 20.10.1967 - V ZR 78/65

    Eigentumsgarantie und Flußlaufverlegung

  • BVerwG, 08.12.1953 - I C 100.53

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei Streit über Grund eines Anspruchs

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    In beiden Fällen kann es bei Durchführung - nicht schon bei Anordnung - der Flurbereinigung zu Enteignungen kommen (vgl. insbesondere § 88 Nr. 4 FlurbG und dazu BVerwGE 3, 156 [BVerwG 20.02.1956 - I B 97/55]; Beschlüsse vom 9. Januar 1979 - BVerwG 5 B 50.77 - und 30. Juli 1980 - BVerwG 5 B 25.79 - sowie auch BGHZ 66, 173 [BGH 29.03.1976 - III ZR 98/73]).
  • BGH, 14.07.1977 - III ZR 41/75

    Erreichen einer Wertminderung durch die Verringerung des Grundbesitzes - Schutz

    Die Eigentumsgarantie umfaßt nicht bloße Lagevorteile eines Grundstücks (BGHZ 66, 173, 177 und WM 1975, 834, 835 m.w.Nachw.).

    Sie schützt nicht dagegen, daß die Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks durch hoheitliche Maßnahmen verändert wird (BGHZ 48, 46, 49 ff und 340, 342 ff; 66, 173, 178).

    Ebensowenig wird die Rechtsstellung des Eigentümers dadurch beeinträchtigt, daß entlang der Grenze eines bisher ruhigen Wohngrundstücks eine öffentliche Straße angelegt wird (BGHZ 61, 253, 256; 66, 173, 178), es sei denn, die davon ausgehenden Einwirkungen überschritten das Maß dessen, was ein Nachbar ohne Ausgleich hinnehmen muß (BGHZ 64, 220, 222 m.w.Nachw.; 66, 173, 178 m.w.Nachw.; BGH WM 1977, 419).

    Dieses für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bedeutsame Anliegen entfällt, wenn die hoheitliche Maßnahme dem Eigentümer ein Grundstück derselben Qualitätsstufe "beläßt", das in der bisher zulässigen Weise auch weiter genutzt werden kann (BGHZ 66, 173, 177).

  • BGH, 10.03.1977 - III ZR 195/74

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Geländen die im Außenbereich liegen -

    Denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (Senatsurteile in BGHZ 61, 253, 255, 256; 62, 96, 99, 100; 64, 382, 390, 392 ff.; 66, 173, 176; Senatsurteil vom 12. Februar 1976 - III ZR 184/73 = WM 1976, 1064 = DVBl 1976, 774).

    Das gilt auch, wenn dieser Vorgang auf Maßnahmen von hoher Hand zurückgeht (Senatsurteile in BGHZ 62, 96, 99; 64, 382, 394; 66, 173, 177).

    Einen Wertausgleich für weggefallene "Chancen" dieser Art erhält der Eigentümer nur, wenn sein Grundstück dem enteignenden Zugriff unmittelbar ausgesetzt und dadurch der privaten Nutzung entzogen wird (Senatsurteile in BGHZ 63, 240, 246/247; 66, 173, 177).

    Dieses für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bedeutsame Anliegen entfällt, wenn die hoheitliche Inanspruchnahme von Teilflächen - wie hier - dem Eigentümer Restgrundstücke derselben Qualitätsstufe "beläßt", die in der bisher zulässigen Weise auch weiter genutzt werden können (BGHZ 66, 173, 177).

  • BGH, 26.05.1983 - III ZR 63/82

    Landabfindung als besonderer Art der Enteignungsentschädigung zum Ausgleich eines

    Ob sie ausreicht, das dem Eigentümer auferlegte Sonderopfer auszugleichen oder ob ein nicht ausgeglichener, in Geld zu entschädigender Rest (§ 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG) verbleibt, ist als notwendige Vortrage der Entscheidung über die Höhe der Enteignungsentschädigung vom Zivilgericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an den Ausgang des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu prüfen (§ 88 Nr. 7 FlurbG; Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG; BGHZ 66, 173, 176).

    Unter Berufung auf das Senatsurteil in BGHZ 66, 173, 178 hat das Berufungsgericht einem Gesamtvergleich der Werte aller von der Klägerin in der Flurbereinigung eingebrachten Grundstücke mit den Werten der zugeteilten Flächen vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die von der Klägerin erlittene Minderzuteilung durch die von der Flurbereinigungsbehörde festgesetzte Geldentschädigung in Höhe von 37.920 DM angemessen ausgeglichen worden ist.

    Aus der Entscheidung des Senats in BGHZ 66, 173, 177 kann nichts Gegenteiliges hergeleitet werden; dort handelte es sich um Bauerwartungsland, während es hier um eine landwirtschaftliche Nutzfläche geht.

    Zutreffend hat das Berufungsgericht berücksichtigt, daß die Klägerin den Flächenabzug nach § 47 FlurbG für gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmer in Höhe von 0, 4370 ha unentgeltlich hinzunehmen hat (s. BVerwGE 3, 156, 157; BGHZ 66, 173, 178; Seehusen/Schwede FlurbG 3. Aufl. § 87 Rdn. 1).

  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80

    U-Bahn-Dienstbarkeit

    Art. 14 GG schützt grundsätzlich nur konkrete subjektive Rechtspositionen, die einem Rechtsträger bereits zustehen, nicht dagegen Chancen und Aussichten, auf deren Verwirklichung kein rechtlich gesicherter Anspruch besteht (st. Senatsrspr., vgl. etwa BGHZ 66, 173 (176) = NJW 1976, 1088; BGHZ 80, 360 = NJW 1981, 2116 und BGH, NJW 1982, 2181 (in diesem Heft), jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.09.1983 - III ZR 113/82

    Verkehrswertminderung eines landwirtschaftlichen Betriebes -

    Soweit im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung - wie sie hier in Rede steht - den Beteiligten eine Landabgabe zugunsten des Unternehmens abgefordert wird, stellt das einen Enteignungstatbestand dar (§ 88 Nr. 4 FlurbG; Senatsurteil vom 29. März 1976 - III ZR 98/73 = BGHZ 66, 173, 175; BVerwGE 3, 156, 157; 12, 1, 2).

    Diese Landabfindung ist nur eine besondere Art der Enteignungsentschädigung (s. Senatsurteil BGHZ 66, 173, 175).

    In dieser Weise rechtlich verfestigt sind nur Qualitätsmerkmale eines Grundstücks, die sich auf eine rechtlich zulässige (ausgeübte oder ausübbare) Nutzung des Grundstücks gründen können (Senatsurteil BGHZ 66, 173, 176 m.w.Nachw.).

    Erhält der Eigentümer auch in diesem Verfahren statt einer Entschädigung in Geld eine zum Ausgleich der aufgebrachten Fläche bestimmte Zuteilung in Land, macht er aber geltend, zusätzlich noch eine Geldentschädigung beanspruchen zu können, weil er bei einem Vergleich der Verkehrswerte des alten und des neuen (Gesamt-)Grundstücks in Ansehung der Landabzüge für das Unternehmen nicht angemessen abgefunden sei, so bewendet es bei dem Grundsatz, daß der Eigentümer, der in der Flurbereinigung ein Grundstück derselben Qualität und Nutzbarkeit erhalten hat, eine Geldentschädigung aus dem Gesichtspunkt der Enteignung nur fordern kann, wenn er dartut, daß die Qualität des zugeteilten Grundstücks, soweit sie sich bereits rechtlich verfestigt hat, hinter der des früheren Grundstücks mehr als nur unerheblich zurückbleibt (Senatsurteil BGHZ 66, 173, 179 f.).

  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 118/81

    Keine enteignende Wirkung einer Regelflurbereinigung

    Das Berufungsgericht ist weitgehend dem Senatsurteil vom 29. März 1976 (III ZR 98/73 - BGHZ 66, 173) gefolgt.

    Ob sie ausreicht, das dem Eigentümer auferlegte Sonderopfer auszugleichen oder ob ein nicht ausgeglichener, in Geld zu entschädigender Rest (§ 88 Nr. 4 Satz 4 FlurbG) verbleibt, ist als notwendige Vortrage der Entscheidung über die Höhe der Enteignungsentschädigung vom Zivilgericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an den Ausgang des flurbereinigungsgerichtlichen Verfahrens zu prüfen (§ 88 Nr. 7 FlurbG; Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG; BGHZ 66, 173, 176).

    Diese hier vertretene Auffassung steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 29. März 1976 (aaO).

  • BGH, 07.05.1981 - III ZR 67/80

    Ermittlung der Wertminderung des Restgrundstücks bei Teilenteignung für

    Die Eigentumsgarantie schützt grundsätzlich nicht dagegen, daß die Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks durch hoheitliche Maßnahmen verändert wird (BGHZ 66, 173, 177 f).

    Ebensowenig wird die Rechtsstellung des Eigentümers dadurch beeinträchtigt, daß entlang der Grenzen eines bisher ruhigen Wohngrundstücks eine öffentliche Straße angelegt wird; es sei denn, die davon ausgehenden Einwirkungen überschritten das Maß dessen, was ein Nachbar ohne Ausgleich hinnehmen muß (Senatsurteile BGHZ 66, 173, 178 m.w.Nachw.; vom 14. Juli 1977 und 1. Dezember 1977 aaO).

  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75

    Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer

    Die Eigentumsgarantie umfaßt nicht bloße Lagevorteile eines Grundstücks (Senatsurteile in BGHZ 66, 173, 177 und WM 1975, 834, 835 m.w.Nachw.).

    So schützt sie nicht dagegen, daß die Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks durch hoheitliche Maßnahmen verändert wird (BGHZ 48, 46, 49 ff und 340, 342 ff; 66, 173, 178).

    Ebensowenig wird die Rechtsstellung des Eigentümers dadurch beeinträchtigt, daß entlang der Grenze eines bisher ruhigen Wohngrundstücks eine öffentliche Straße angelegt wird (BGHZ 61, 253, 256; 66, 173, 178), es sei denn, die davon ausgehenden Einwirkungen auf das Grundstück überschritten das Maß dessen, was ein Nachbar ohne Ausgleich hinnehmen muß (BGHZ 64, 220, 222 m.w.Nachw.; 66, 173, 178 m.w.Nachw.).

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 114/80

    Enteignungsfähigkeit von Rechten des Mieters

    14 GG schützt grundsätzlich nur konkrete subjektive Rechtspositionen, die einem Rechtsträger bereits zustehen, nicht dagegen Chancen und Aussichten, auf deren Verwirklichung ein rechtlich gesicherter Anspruch nicht besteht (BVerfGE 25, 112, 121; 45, 63, 81; 52, 1, 27; Senatsurteile BGHZ 50, 284, 290; 62, 96, 99; 64, 382, 392 f; 66, 173, 176; 80, 360 = WM 1981, 997, 998; vom 8. Oktober 1981 - III ZR 6/80 - und vom 3. Dezember 1981 - III ZR 55/80; Kreft, WM 1977 Sonderbeilage Nr. 2 S. 3).

    Der erkennende Senat hat allerdings einen gewissen Wertausgleich für "Chancen" dort zugebilligt, wo Grundstücke dem enteignenden Zugriff unmittelbar ausgesetzt und dadurch der privaten Nutzung entzogen werden (BGHZ 63, 240; 66, 173).

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

  • BGH, 14.07.1982 - III ZR 181/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 07.01.1982 - III ZR 141/80

    Berechnung der Eintschädigung bei Enteignung eines Pachtrechts

  • BGH, 26.04.1990 - III ZR 260/89

    Umfang der Entschädigung im Umlegungsverfahren nach § 60 BBauG

  • BVerwG, 19.05.1989 - 5 B 15.89

    Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung - Gewährung einer angemessenen

  • BGH, 01.12.1977 - III ZR 130/75
  • BGH, 14.07.1977 - III ZR 139/74

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Wertausgleich in Geld

  • BGH, 30.06.1977 - III ZR 74/75

    Bindungswirkung einer von einem Flurbereinigungsgericht ausgesprochenen

  • OLG Stuttgart, 08.03.2021 - 102 U 2/20

    Baulandsache: Aufhebung eines Umlegungsplans wegen Verstoßes gegen den Grundsatz

  • BGH, 02.06.1980 - III ZR 148/78

    Enteignungsrechtliche Qualität von Grundstücken - Entschädigung abgetretener

  • BGH, 15.11.1979 - III ZR 78/78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung und Preisermittlung eines Grundstücks

  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 60/73

    Entschädigung für ein landwirtschaftliches Grundstück nach höherer Qualität

  • BGH, 25.10.1990 - III ZR 106/90

    Voraussetzungen für Geldentschädigung wegen Enteignung

  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 32/75

    Voraussetzung einer Enteignung

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 46/80

    Enteignung und Entschädigung eines ruhig und geschlossen, landschaftlich schön

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 224/86

    Entschädigung für Abbau eines Basaltvorkommens

  • BGH, 03.12.1981 - III ZR 55/80

    Enteignung - Ausgleichspflicht - Arrondierungsschaden - Wegfall von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2019 - 9 C 10455/19

    Flurbereinigungsrecht: Nachteilsausgleich

  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 12/80

    Ermittlung der Enteignungsentschädigung für einen Arrondierungsschaden -

  • BVerwG, 30.07.1980 - 5 B 25.79

    Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung - Annahme einer Enteignung nach dem

  • OLG Stuttgart, 10.02.2021 - 102 U 2/20

    Rechtsfolgen der Umwandlung von Grünland in Ackerland hinsichtlich der Bewertung

  • BGH, 02.02.1978 - III ZR 29/76

    Durch die Entschädigungsbehörde zugesprochene Besitzeinweisungsentschädigung -

  • BVerwG, 11.05.1988 - 5 B 2.87

    Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Entschädigung für die Einbuße an

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 97.84

    Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines

  • BVerwG, 09.01.1979 - 5 B 50.77

    Annahme einer Enteignung bei Besitzentzug auf Grund einer vorläufigen Anordnung -

  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 98.84

    Klage gegen die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens - Bekanntgabe eines

  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 36/75

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • OLG München, 28.01.1982 - 1 U 3627/78
  • BGH, 24.09.1981 - III ZR 116/80

    Durchschneidung eines bisher geschlossen liegenden ("arrondierten") Landgutes

  • BGH, 09.05.1979 - III ZR 11/78

    Entschädigung eines eingetretenden Vermögensschadens der Gemeinde wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht